Aktuell


Liste für Geldauflagen NRW


Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wird ab 2011 die Bußgeldliste für das Bundesland Nordrhein-Westfahlen führen. Erstmals ab 2012 sind dann auch alle Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen über 500,- € aus dem Jahr 2011 der GenSta. Düsseldorf zu berichten. Die Meldung der Zuweisungen und Zahlungen aus 2010 sind 2011 noch an die entsprechenden OLG in NRW zu berichten. Sie finden unter dem u.a. Link u.a. das Formular zum Eintrag in die neue Liste. Ebenso den Hinweis, zukünftig von der Zusendungen von Werbematerialen an die Staatsanwaltschaften und Gerichte in NRW Abstand zu nehmen. Die Antwort zu diesem Hinweis fiel bei unserer telefonischen Nachfrage von Seiten der GenSta. etwas ausweichend aus.

http://www.jm.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/gemeinnuetzige/index.php
Auf Grundlage des aktuellen Informationsstandes werden wir nicht empfehlen, zukünftig auf Mailingversendungen in NRW zu verzichten. Das würde z.B. dazu führen, dass den Zuweisern keine Arbeitsmaterialien, wie Überweisungsträger, Adressaufkleber oder aktuelle Kontoangaben mehr vorliegen. Wir sind mit der GenSta. im Gespräch, um hier eine praxisorientierte Lösung finden zu können. Über das Ergebnis informieren wir Sie gerne. Teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit, damit wir für alle gem. Organisationen eine gute Lösung finden können.

 

Zeigen, was man tut!

Internationaler Bund (IB), das bedeutet Aus- und Fortbildung für über 350.000 Jugendliche und Erwachsene jedes Jahr. Das sind über 12.000 Mitarbeiter in mehr als 700 Einrichtungen.
pro fund hat eine Medienkampagne entwickelt, die die Arbeit des IB in die Öffentlichkeit bringt. Mit einer Fokussierung auf zwei Arbeitsbereiche und Zielgruppen, stellen wir den IB in über fünfzig Städten auf Großplakaten vor. Zwei Freianzeigen-Kampagnen und redaktionelle Kontakte begleiten die erfolgreiche Medienkampagne.

Plakat in Großstadt


 

Geldauflagen 2009


Ein uneinheitliches Bild zeigt sich zum Ende dieses Jahres bei der Auswertung der Geldauflagen, die den gemeinnützigen Organisationen in den letzten Monaten zugewiesen worden sind. Selbst die im selben Segment tätigen NGO’s blicken hier auf ganz unterschiedliche Ergebnisse. Wurden in der Vergangenheit NGOs mit einer regionalen Struktur oft mit mehr Zuweisungen bedacht, ist heute keine eindeutige Prognose mehr möglich. Die gezielte Ansprache der Justizbehörden nach großen Geldauflagen hat in diesem Jahr zugenommen. Die Justiz hat darauf aber ganz unterschiedlich reagiert. Im Freistaat Bayern wurden in der Vergangenheit Geldauflage oft der Staatskasse zugesprochen.



In NRW sind inzwischen an einigen Gerichten und Staatsanwaltschaften Obergrenzen bei der Verteilung der Geldauflagen an die NGOs eingeführt worden. In den Etats der NGOs können hohe Geldauflagen nicht sicher eingeplant werden. Zuweisungen von mehreren zehntausend oder über einhunderttausend Euro sind aber nach wie vor möglich und auch in den vergangenen Monaten einigen unserer Kunden zugesprochen worden.

pro fund bietet allen gemeinnützigen Organisationen, die in den Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen sind an, sich kostenfrei unter www.geldauflagenportal.de einzutragen.
 
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